Stellen für Berufsanfänger sind diskriminierend
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschied, dürfen Unternehmen keine expliziten Stellen für Berufsanfänger ausschreiben. Selbst innerbetriebliche Stellenausschreibungen dieser Art sind unzulässig. Auch wenn der Grundgedanke, Neulingen eine Chance zu geben, lobenswert ist, so kann dieser aber auch nachteilig ausgelegt werden.
Laut BAG sind Arbeitnehmer in den ersten Berufsjahren tendenziell jünger, als Mitarbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung. Im Sinne des Arbeitsrechts stellt diese Tatsache eine Benachteiligung des Alters dar. Rechtlich gesehen wird somit das Gleichbehandlungsgesetz verletzt und ist somit zu unterlassen. (http://www.darmstadt.ihk24.de)
Diskriminierung ja oder nein?
Inwieweit diese Entscheidung gerecht ist bleibt strittig. In der heutigen Zeit fällt es vor allem Berufsanfänger schwer, eine neue Stelle zu bekommen, ohne dass sie eine mindestens einjährige praktische Beschäftigung nachweisen können. Allerdings gibt es tatsächlich auch Tendenzen, jüngere Mitarbeiter zu bevorzugen. Das Gleichbehandlungsgesetz hatte weitreichende Folgen für das Arbeitsgesetzt. Unternehmen müssen extrem vorsichtig in allen Fragen der Arbeitsbeschaffung und Stellenbesetzung vorgehen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetzt zu kommen.
Eine kompetente rechtliche Beratung gewinnt somit vor allem bei Groß- und Mittelständischen Unternehmen immer mehr an Bedeutung.